Vor ein paar Tagen habe ich eine Nachricht vom eBay-Partnerprogramm bekommen, in dem darauf hingewiesen wurde, dass „die Verwendung des Artikelmerkmals „Energieeffizienzklasse“ hinsichtlich bestimmter elektronischer Geräte in bestimmten Kategorien gesetzlich verpflichtend“ wird. Die Energieverbrauchskennzeichnung von Elektrogeräten gibt es ja schon länger und man findet sie auch schon auf vielen Geräte wieder. Seit Anfang 2015 ist solch ein EU-Energielabel nun auch Pflicht für Online-Shops.
Ziel der EU-Verordnung (EU 518/2014) ist eine höhere Transparenz gegenüber dem Kunden, sodass dieser gezielt Produkte mit einer besseren Energieeffizienzklasse auswählen kann.
Die Pflicht gilt momentan noch nicht für alle Gerätekategorien. Darunter fallen unter anderem (siehe Anlage 1 und 2 EnVKV) mit dem Stichtag 1.1.2015 folgende Geräte:
- Haushaltsgeschirrspülmodelle
- Haushaltskühlgerätemodelle
- Haushaltswaschmaschinenmodelle
- Fernsehgeräte
- Luftkonditioniermodelle
- Haushaltswäschetrocknermodelle
- Lampen und Leuchten (nur elektronisches Etikett, kein Datenblatt!)
- Staubsaugermodelle
Es werden aber weitere Geräteklasse in Zukunft folgen, beispielsweise Haushaltsbacköfen oder Dunstabzugshauben ab dem 1.4.2015. Zusätzlich muss gesagt werden, dass das Gesetz bei den aufgezählten Produktkategorien teilweise auch weiter differenziert. Man sollte also unbedingt ins Gesetz schauen, wenn man sicher gehen möchte.
Auch welche Angaben denn nun wirklich erforderlich sind, hängt teilweise von der Gerätekategorie ab, sodass man auch hier einen Blick ins Gesetzt werden muss. Bei energieverbrauchsrelevante Geräte gehört aber auf jeden Fall die Energieeffizienzklasse des angebotenen Modells zu den Pflichtangaben im Angebot und bei Werbung für ein bestimmtes Gerätemodell mit energie- oder preisbezogenen Informationen. Wichtig ist auch, dass diese Angaben deutlich lesbar bereitzustellen sind, Verstecken gilt also nicht.
Wer sich nicht daran hält, der kann von itbewerbern und Verbraucherschutzverbänden kostenpflichtig abgemahnt werden.